Namentlich lässt sich der Zusammenfassung entnehmen, dass der Beschuldigte mit Q.________ mehrere hunderte Chatnachrichten austauschte, sie sich ab dem 28. Dezember 2020 praktisch täglich bzw. sogar mehrfach täglich schrieben, teilweise auch mit Kuss- oder Herz-Emojis und mit teils romantisch und sehr tiefgründig wirkendem Inhalt, sowie dass der Beschuldigte sich am 4. Februar 2021 mit Q.__