Beschuldigten unbestrittenermassen begangenen Tat ohnehin auf der Hand, dass er die Beziehung zu seiner Ehefrau nicht fortführen wollte. Wäre er tatsächlich glücklich gewesen oder hätte er sich mit der Ehe immerhin «arrangiert» gehabt, hätte für ihn kein Grund bestanden, seine Ehefrau loszuwerden – und wäre eine Trennung oder Scheidung für ihn in Frage gekommen, hätte er offensichtlich auch keinen Grund gehabt, sie nach knapp 25 Jahren Beziehung bzw. 20 Jahren Ehe und mehrwöchiger Planung auf die von ihm gewählte Art und Weise zu ermorden.