Auch U.________, langjähriger Mitarbeiter des Beschuldigten und Mitgründungsmitglied der I.________ AG (pag. 605 Z. 17 und Z. 31), führte aus, der Beschuldigte habe mal eine «Midlifekrise» gehabt und sich da anscheinend überlegt, sich scheiden zu lassen, sie hätten sich dann wieder zusammengerauft, aber der Beschuldigte habe das nie so gross kommuniziert (pag. 612 Z. 351 ff.). Als der Beschuldigte die «Midlifekrise» gehabt habe, habe H.________ danach Angst gehabt, dass er sich scheiden lassen würde (pag. 612 Z. 359 f.). Er (U.________) könne sich nicht vorstellen, dass in jüngerer Vergangenheit Probleme da gewesen seien, ansonsten sie nicht ein neues Haus gekauft hätten (pag.