Sie habe manchmal Schwankungen gehabt, manchmal er. Das sei nach über 20 Jahren nichts Aussergewöhnliches (pag. 569 Z. 76 ff.). In der alten Wohnung sei das Thema Scheidung häufiger diskutiert worden. Weihnachtszeit sei immer etwas heikel und schwierig gewesen bei ihr. Danach könne er es nicht mehr sagen. Es sei sicher ein Thema gewesen. Aber ob häufig oder nicht so häufig könne er nicht mehr sagen (pag. 588 Z. 1024 ff.). Auf die Frage, ob bereits Bedingungen für eine Scheidung diskutiert worden seien, antwortete der Beschuldigte, nein, er habe sie trotzdem gerne gehabt, und fing an zu weinen (pag. 588 Z. 1036 ff.). Auch U._______