18 aufgegriffen (pag. 562 Z. 374 f.). Auch am 2. August 2021 meinte der Beschuldigte, sie hätten von «zusammen etwas machen» bis hin zur Scheidung alles diskutiert. Das sei immer ein Wechselbad gewesen (pag. 568 Z. 53 f.). Sie hätten schon gewisse Diskussionen gehabt, wegen R.________ zum Beispiel. Sie hätten diskutiert und dann beschlossen, dass sie es trotzdem gemeinsam weiterziehen wollen. Sie hätten auf der Vergangenheit aufbauen wollen. Manchmal sei es gut gegangen und manchmal weniger gut mit ihr. Sie habe manchmal Schwankungen gehabt, manchmal er.