der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Daraus ergibt sich, dass diverse Personen aussagten, eine Trennung oder Scheidung sei für das Ehepaar kein Thema gewesen. Auch der Beschuldigte verneinte zunächst entsprechende Absichten. Anlässlich seiner Einvernahme vom 21. Mai 2021 gab er jedoch an, sie hätten eine Scheidung schon auch diskutiert (pag. 562 Z. 368 ff.). Manchmal habe sie und manchmal er das Thema