Im Laufe des Nachmittags oder früheren Abend habe der Beschuldigte ihn angerufen und gesagt, dass es H.________ nicht so gut gehe, dass sie erbreche und Durchfall habe und er mit ihr ins Spital gehen müsse (pag. 716 Z. 69 ff.). Für die Kammer erschliesst sich aus den genannten Nachrichten, dass sich †H.________ auf den bevorstehenden Besuch und die Möglichkeit, die neue Wohnung zu zeigen, freute. Einzig aufgrund dessen, dass sie in der Vergangenheit andere Treffen kurzfristig abgesagt haben soll, kann noch nicht auf eine Absage oder entsprechende Diskussion am 20. März 2021 geschlossen werden.