Dass eine Scheidung für ihn nicht in Frage gekommen, seine Ehefrau ihm aber für die Zukunft im Weg gestanden sei, zeige sich auch in seinem Nachtatverhalten. Unmittelbar nach ihrem Tod habe er mit seinem neuen Leben begonnen (pag. 4661). Die Verteidigung machte ihrerseits im Wesentlichen geltend, es seien nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Motive erkennbar. Es gehöre zu den Rätseln dieses Falles, dass nicht zu verstehen sei, wieso der Beschuldigte seine Ehefrau vergiftet habe.