Nicht zuletzt sei die Ehe zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer bereits im Jahr 2000 geschlossen, der Ehe- und Erbvertrag zwischen den Ehegatten aber erst rund 17 Jahre später unterzeichnet worden. Auch wenn heute nicht mehr festgestellt werden könne, wer schliesslich konkret die Idee für den Abschluss eines Ehe- und Erbvertrags gehabt habe, dürfe nicht ausser Acht gelassen werden, dass es insbesondere auch der Beschuldigte gewesen sei, der seine Ehefrau mit diesem Vertrag (als Alleinverdiener) freiwillig maximal habe begünstigen wollen.