So gehe aus verschiedenen Aussagen hervor, dass dem Beschuldigten Geld nicht derartig wichtig gewesen sei. Das zeige sich vorab auch darin, dass der Beschuldigte nicht der Meinung gewesen sei, dass seine Ehefrau arbeiten müsste. Er habe die Mutter seiner Ehefrau auch freiwillig monatlich mit CHF 850.00 unterstützt. Nicht zuletzt sei die Ehe zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer bereits im Jahr 2000 geschlossen, der Ehe- und Erbvertrag zwischen den Ehegatten aber erst rund 17 Jahre später unterzeichnet worden.