Demgegenüber stehe aber ebenfalls fest, dass er auch schon früher eine «Affäre» mit einer anderen Frau gehabt habe und zwar – anders als mit Q.________ – sogar mit sexuellem Kontakt, wobei er auch damals keinen Grund gesehen habe, seine Ehefrau loszuwerden respektive zu vergiften. Auch sei im ganzen Chatverkehr zwischen ihm und Q.________ weder zu lesen noch sonst wie erkennbar, dass die Beziehung zur Ehefrau einer eigentlichen Affäre mit Q.________ oder einer Beziehung zwischen den beiden im Wege gestanden wäre oder sich Q.________ an der Beziehung zur Ehefrau gestört hätte.