Es könne aber nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden, dass es in den Stunden vor der Verabreichung des Colchicins zwischen dem Beschuldigten und seiner Ehefrau zu einer solchen Diskussion gekommen sei. Wenn aber die Verabreichung des Colchicins gegen Mittag erfolgt sei und zwar – wie der Beschuldigte geltend mache – wegen des Wunsches der Absage der Einladung, so müsse gestützt auf die Kurznachrichten des Opfers davon ausgegangen werden, dass eine Absage im Zeitpunkt der Verabreichung des Colchicins offensichtlich noch nicht beschlossene Sache gewesen sei respektive sie