14 8.2 Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte bestritt während der Strafuntersuchung, seine Ehefrau getötet zu haben (vgl. pag. 4476, S. 14 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Am 11. Januar 2023 reichte er jedoch eine schriftliche Erklärung ein, in welcher er die Tötung zugab. Zu seinen Beweggründen führte er im Wesentlichen aus, sie seien wegen seiner Ehefrau in eine neue Wohnung gezogen.