In seiner schriftlichen Erklärung führte er unter anderem aus, er habe nichts gesagt, weil er Angst gehabt und gewusst habe, dass er eigentlich an allem schuld sei (pag. 3939). Er hätte den Ärzten gegenüber nicht sagen können, was es gewesen sei, weil er sonst hätte zugeben müssen, dass er es verabreicht habe. Das hätte seine Ehefrau sauer gemacht und wäre als Vertrauensbruch angesehen worden (pag. 3940). Anlässlich der Berufungsverhandlung meinte er, er wisse nicht, wieso er den Ärzten nichts gesagt habe. Er wisse nicht, ob es aus Angst gewesen sei (pag. 4656 Z. 37 ff.).