Das sei mit einer sehr hohen Letalität verbunden. Insbesondere sei das Problem gewesen, dass sie die Ursache nicht gekannt hätten. Bei unklaren Ursachen sei es schwierig, die Patientin zu behandeln (pag. 824 Z. 134 ff.). Im Übrigen ist gestützt auf die Akten ohnehin nicht davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Colchicinverabreichung verschwieg, weil er über die fehlende kausale Therapiemöglichkeit wusste. In seiner schriftlichen Erklärung führte er unter anderem aus, er habe nichts gesagt, weil er Angst gehabt und gewusst habe, dass er eigentlich an allem schuld sei (pag.