Obwohl er über den äusserst kritischen Zustand seiner Ehefrau und ihr sich abzeichnendes Versterben sowie über die aufwändigen interdisziplinären Bemühungen der Ärzteschaft informiert war, verlor er kein Wort darüber, dass er seiner Ehefrau am 20. März 2021 eine tödliche Dosis Colchicin verabreicht hatte. Im rechtsmedizinischen Gutachten vom 12. Juli 2021 wird angemerkt, auch in Kenntnis der konkreten Intoxikation des Opfers mit Colchicin hätte keine andere, insbesondere keine kausale Therapiemöglichkeit bestanden (pag. 1103).