Diesem Wunsch stimmte er nicht umgehend zu, sondern verlangte die Abgabe der Unterlagen zum Durchlesen (pag. 2726). Am Morgen des 24. März 2021 informierte ein Arzt den Beschuldigten telefonisch, es stünde sehr schlecht um seine Ehefrau, sie sei unter maximaler Therapie fast nicht mehr zu halten und er solle rasch möglichst kommen (pag. 822 Z. 85 ff., pag. 2730). Um 10:05 Uhr verstarb †H.________ in Anwesenheit des Beschuldigten und weiterer Angehöriger (vgl. pag. 826 Z. 210, pag.