749 Z. 142 ff., pag. 792 Z. 97 ff.). Die übrige Zeit zwischen der Entlassung am Abend des 20. März 2021 und dem zweiten Aufsuchen des Notfalls am 22. März 2021 verbrachte †H.________ in der gemeinsamen Wohnung. In dieser Zeit litt sie – gemäss eigener Aussage – weiterhin an Durchfall, hatte leichte Bauchschmerzen, fühlte sich total schwach, konnte nicht schlafen und hatte am 21. März 2021 erstmals Fieber (vgl. pag.