11 es hervorgenommen und das Zip-Päcklein geöffnet. Er habe einen Kaffeelöffel genommen, eine Spitze des Pulvers entnommen und es in den Kaffee eingerührt. Er trinke seinen Kaffee nur schwarz (pag. 3937). Er habe den Löffel eigenhändig in die Abwaschmaschine gelegt, das Säcklein habe er wieder im gleichen Hosensack verstaut. Sie hätten zusammen einen Kaffee getrunken und dazu in ihren iPads gelesen (pag. 3938). Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die an dieser Schilderung des Beschuldigten zweifeln lassen würden.