4512, S. 50 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Nebst dem Colchicin setzte sich der Beschuldigte über längere Zeit auch mit anderen – teils weniger schmerzhaft wirkenden – Wirkstoffen auseinander und bestellte diverse Medikamente. Es liegt für die Kammer deshalb auf der Hand, dass er sich bewusst für Colchicin entschied, weil dessen Nebenwirkungen durchaus auf die gesundheitlichen Beschwerden seiner Ehefrau, namentlich deren wiederkehrenden Verdauungsbeschwerden und Bauchschmerzen bzw. deren Essstörung mit chronischem Untergewicht (vgl. pag.