10 7. Zum Vorgehen des Beschuldigten 7.1 Vor Verabreichung des Colchicins Wie von der Vorinstanz zutreffend festgestellt, bestellte der Beschuldigte mindestens mehrere Wochen vor der Tat diverse Medikamente sowie Spritzen mit stumpfen Nadeln, welche er an verschiedenen Orten aufbewahrte bzw. versteckte (pag. 4509, S. 47 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung). Zudem konnten an einem Mörser sowie an einem Papiertrichter Spuren von medizinischen Wirkstoffen festgestellt werden (pag. 4505, S. 43 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).