Nicht nachweisen lässt sich hingegen ein bestimmtes Motiv für den ursprünglichen Tatentschluss und damit insbesondere auch nicht, dass der Beschuldigte seine Ehefrau tötete, weil er eine neue Liaison mit Q.________ eingehen wollte und er den Mut nicht aufbrauchte, eine ordentliche Trennung durchzuziehen, wie es dem Beschuldigten in der Anklageschrift vorgeworfen wird.