4. Anträge der Parteien 4.1 Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 4667 f.; Hervorhebung im Original): I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 19. Januar 2023 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Schuldspruchs wegen Mordes, begangen am 20.03.2021 in G.________ zum Nachteil von H.________; 2. der Verurteilung zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten;