4578). Die Berufungsverhandlung fand am 21. Dezember 2023 statt (pag. 4649 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein Strafregisterauszug (datierend vom 8. Dezember 2023, pag. 4644) sowie ein Vollzugsbericht beim Regionalgefängnis J.________ (datierend vom 6. Dezember 2023, pag. 4646 f.) bzw. bei der Justizvollzugsanstalt K.________ (datierend vom 28. November 2023, pag. 4639 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Schliesslich wurde der Beschuldigte anlässlich der Berufungsverhandlung erneut einvernommen (pag. 4653 ff.).