1.2. Die Zivilklage wird für die vollständige Beurteilung (hinsichtlich des adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen Schädigung und Schaden sowie Höhe des Schadens) auf den Zivilweg verwiesen. 2. A.________ wird in Anwendung von Art 47 OR sowie Art. 126 Abs. 1 lit. a StPO weiter verurteilt: 3 2.1. Zur Bezahlung von CHF 6'500.00 Genugtuung zuzüglich Zins von 5 % seit dem 24.03.2021 an den Privatkläger D.________.