63 28.2.2 Vorbringen des Beschuldigten Das unter E. 28.1.2 hiervor Gesagte gilt auch für diesen Titel; darauf kann verwiesen werden. 28.2.3 Würdigung der Kammer Im Einklang mit der Vorinstanz ist festzuhalten, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen der Privatklägerin gegen den Beschuldigten hinsichtlich einer Genugtuung nach Art. 47 OR erfüllt sind. Im Bericht von N._____