Auszugehen sei demnach von der Basisgenugtuung zwischen CHF 20'000.00 und CHF 30'000.00 für die Vergewaltigung im Jahr 2009, welche aufgrund der Verletzung der sexuellen Integrität durch die hinzukommende sexuelle Nötigung am selben Tattag sowie die diversen weiteren, vorangegangenen Vergewaltigungen und die sexuelle Nötigung im Frühjahr 2008 zu erhöhen sei. Es sei vorliegend demnach von einer Basisgenugtuung von mind. CHF 25'000.00 auszugehen.