Seien die einzelnen verübten Straftaten massiv, so rechtfertige es sich analog dem Asperationsprinzip im Strafrecht die Tatmehrheit zu berücksichtigen, indem die für das schwerste Delikt bemessene Basisgenugtuung angemessen erhöht werde. Auszugehen sei demnach von der Basisgenugtuung zwischen CHF 20'000.00 und CHF 30'000.00 für die Vergewaltigung im Jahr 2009, welche aufgrund der Verletzung der sexuellen Integrität durch die hinzukommende sexuelle Nötigung am selben Tattag sowie die diversen weiteren, vorangegangenen Vergewaltigungen und die sexuelle Nötigung im Frühjahr 2008 zu erhöhen sei.