Sofern eine Penetration ohne Kondom erfolge, erachte die herrschende Lehre und Rechtsprechung einen Zuschlag von CHF 5'000.00 als angemessen. Seien die einzelnen verübten Straftaten massiv, so rechtfertige es sich analog dem Asperationsprinzip im Strafrecht die Tatmehrheit zu berücksichtigen, indem die für das schwerste Delikt bemessene Basisgenugtuung angemessen erhöht werde.