Die Delikte des Beschuldigten seien hierfür ursächlich. In der Eingabe der Privatklägerin vom 15. September 2022 (pag. 256 f.) wurde ferner dargelegt, die herrschende Lehre und Rechtsprechung sehe für Vergewaltigung resp. Schändung mit Penetration von erwachsenen Opfern mit Beziehung zum Täter eine Basisgenugtuung von CHF 15'000.00 bis CHF 25'000.00 vor. Sofern eine Penetration ohne Kondom erfolge, erachte die herrschende Lehre und Rechtsprechung einen Zuschlag von CHF 5'000.00 als angemessen.