Ad Genugtuung 28.2.1 Genugtuungsforderung der Privatklägerin Die Privatklägerin beantragte vor oberer Instanz, der Beschuldigte sei in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils vom 15. Februar 2023 zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 25'000.00, zzgl. 5 % Zins seit dem 8. Juni 2009, an die Privatklägerin zu verurteilen (pag. 815). Vor oberer Instanz argumentierte die Rechtsbeiständin der Privatklägerin, N.________ habe festgehalten, die Privatklägerin leide an massiven Symptomen und werde u.U. lebenslänglich an diesen Übergriffen zu leiden haben. Die Delikte des Beschuldigten seien hierfür ursächlich.