In diesem Zusammenhang könne der Schadenersatz noch nicht abschliessend substantiiert werden. Die grundsätzliche Haftpflicht der beschuldigten Person könne indes vom angerufenen Gericht festgestellt werden, wenn es den Beschuldigten schuldig spreche (pag. 390). 28.1.2 Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte lässt ausführen, die angeklagten Sachverhalte seien nicht erstellt, weshalb auch die Zivilklage der Privatklägerin abzuweisen sei (pag. 805). 28.1.3 Würdigung der Kammer Die Zusammensetzung des Schadenersatzbetrags von 5'183.40 ergibt sich aus der Eingabe vom 15. September 2022 (pag. 387 ff.) sowie der Ergänzung