Welche Folgen die Übergriffe auf die Privatklägerin abschliessend hatten, könne derzeit nur mit die adhäsionsweise Zivilklage im Strafverfahren übersteigendem Aufwand abgeschätzt werden. Zu denken sei dabei insbesondere an aufgelaufenen und künftigen Erwerbsschaden aufgrund der gegen Ende der Beziehung mit dem Beschuldigten abgebrochenen Lehre als Fachangestellte Gesundheit, weitere finanzielle Nachteile infolge von Arbeitsunfähigkeiten aufgrund der Übergriffe (u.a. Verdienstausfall, entgangener Gewinn, tiefere Chancen bei der Karriereentwicklung, Rentenschaden), weitere entstandene und künftige Heilungskosten etc.