815). Die Rechtsbeiständin der Privatklägerin plädierte vor oberer Instanz, betreffend die Schadenersatzforderung von CHF 5'183.40 zzgl. Zins sei auf die diversen Eingaben (pag. 255 ff., 387 ff., vgl. sodann pag. 507) zu verweisen. Weiter sei der beantragte Nachklagevorbehalt für die Privatklägerin sehr wichtig, da sie aufgrund der Delikte finanzielle Folgen erlitten habe (pag. 801). Aus der Eingabe der Rechtsbeiständin der Privatklägerin vom 15. September 2022 (pag. 389) geht hierzu hervor, dass die Privatklägerin sich bewusst für eine Teilklage entschieden habe.