28. In concreto 28.1 Ad Schadenersatz 28.1.1 Schadenersatzforderung der Privatklägerin Die Privatklägerin liess vor oberer Instanz beantragen, der Beschuldigte sei in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils zur Bezahlung von Schadenersatz von CHF 5'183.40 zzgl. 5 % Zins seit dem 15. Februar 2023 an die Privatklägerin zu verurteilen (Teilklage). Für weiteren Schaden sei die Zivilklage der Privatklägerin in Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils dem Grundsatz nach gutzuheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg zu verweisen (pag. 815).