Für die Berechnung der Zeitdauer nach Art. 48 lit. e StGB ist der Zeitpunkt des Berufungsurteils massgebend (vgl. BGE 140 IV 145 E. 3.1; Urteil des Bundesgerichts 6B_1256/2018 vom 28. Oktober 2019 E. 3.4). Gemäss PK- TRECHSEL/THOMMEN, Art. 48 N 25, bedeutet Wohlverhalten vor allem das Fehlen von strafbaren Handlungen, wobei nicht allzu hohe Anforderungen gestellt werden sollten. MATHYS (a.a.O, Rz 343) weist darauf hin, es sei nicht ausgeschlossen, dem Beschuldigten bei einer weit zurückliegenden Straftat auch dann strafmindernd entgegenzukommen, selbst wenn er zwischenzeitlich in leichtem Masse straffällig geworden sei.