Der Verfasser des Anzeigerapports der Kantonspolizei vom 17. Mai 2021 hielt fest, dass sich der Beschuldigte kooperativ, anständig und respektvoll verhalten habe (pag. 9). Gleiches kann für das Verhalten des Beschuldigten während des ganzen Strafverfahrens gesagt werden, was allerdings vorausgesetzt werden darf und folglich nicht strafreduzierend ins Gewicht fällt. Anzumerken ist, dass der Beschuldigte vor dem Berufungsgericht Reue äusserte, wobei diese aber nicht ausschliesslich der Privatklägerin galt.