Nebst den Hypothekarschulden habe er sodann andere Schulden (Krankenkasse, Steuern) in der Höhe von CHF 31'000.00 (pag. 754). In der Berufungsverhandlung ergänzte der Beschuldigte, er sei lebenslänglich auf Medikamente angewiesen und habe aufgrund der Entfernung der Schilddrüsen gewisse Stoffwechselstörungen (pag. 777 Z. 35 f.). Er bestätigte sodann, an schweren Depressionen gelitten zu haben, wobei er derzeit keine akute Phase habe (pag. 777 Z. 41 und Z. 43, pag. 778 Z. 44.). Er sei in regelmässiger Kontrolle, allerdings würden die Kontrollabstände immer grösser (pag. 778 Z. 47).