55 berücksichtigt, indem eine Tatgruppe gebildet wird. Ansonsten müsste für jede einzelne Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von über einem Jahr ausgesprochen werden. Mit der Bildung der Tatgruppe lässt sich somit zur Vermeidung eines «doppelten Rabatts» ein höherer Asperationsfaktor begründen. 22.2.2 Subjektives Tatverschulden Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und jeweils zur Befriedigung seiner eigenen sexuellen Bedürfnisse, welche er in egoistischer Weise über die sexuelle Integrität der Privatklägerin stellte.