Anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte sich der Eindruck, wonach die Privatklägerin durch den Vorfall auch heute noch stark belastet ist, diesen offenbar nach wie vor nicht vollständig verarbeiten konnte und auch durch das damit verbundene Strafverfahren sehr aufgewühlt wird. So führte sie aus, dass die Feststellung der Verjährung eines Teils der Delikte für sie sehr schlimm gewesen sei, es ihr nicht gut gehe, sie psychisch und körperlich am Ende sei und nicht gesund werden könne, wenn sie das nicht endlich hinter sich bringen könne (pag. 765 Z. 17, Z. 24 ff. und Z. 31). Auch im Bericht von N._