Sie begab sich kurz danach wie auch etliche Jahre später in psychologische Behandlung, um die traumatischen Erinnerungen vertieft zu bearbeiten. Anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte sich der Eindruck, wonach die Privatklägerin durch den Vorfall auch heute noch stark belastet ist, diesen offenbar nach wie vor nicht vollständig verarbeiten konnte und auch durch das damit verbundene Strafverfahren sehr aufgewühlt wird.