53 zigen, jedoch entsprechend intensiven Vergewaltigung in der Wohnung in T.________(Ortschaft). 22.1 Einsatzstrafe für die Vergewaltigung vom 8. Juni 2009 (Ziff. I.1.2. AKS) 22.1.1 Objektives Tatverschulden Der Straftatbestand der Vergewaltigung schützt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (BSK StGB-MAIER, 4. Aufl. 2019, N 2 zu Art. 190).