6B_1186/2019 vom 9. April 2020 E. 2.2 und 2.4; zum Ganzen: Urteil 6B_196/2021 vom 25. April 2022 E. 5.3.2). Sodann können gemäss Urteil 6B_432/2020 vom 30. September 2021 (betreffend sexuelle Handlungen mit Kindern) Tat- oder Deliktgruppen gebildet werden, da es etwa nicht möglich ist, «jeden Kuss einzeln zu asperieren». Die Vorinstanz hat die Vergewaltigungen während der Beziehung des Beschuldigten und der Privatklägerin offenkundig als Tatgruppe bewertet und entsprechend sanktioniert.