190 StGB erfüllt sind. Der Tatbestand wurde sodann auch während des Vorfalls am 8. Juni 2009 erfüllt, als der Beschuldigte nach dem Abschliessen der Wohnung die Privatklägerin ins Bett warf und wiederum unter Einsatz seiner Körperkraft vaginal in sie eindrang. Dabei wusste der Beschuldigte, dass die Privatklägerin mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war, nachdem sie sich nach anfänglichem Schockzustand körperlich durch Wegstossen des Beschuldigten mit den Knien und Füssen sowie Zufügen einer Bisswunde und lautes Schreien zur Wehr setzte.