I.1.1. und I.1.2. der AKS Dem Beweisergebnis folgend hat der Beschuldigte die Privatklägerin einige Monate nach Beginn der Beziehung bis zu deren Ende (unter Berücksichtigung der Verjährung damit ungefähr im Zeitraum von Mitte Februar bis Ende Juli 2008) ungefähr einmal pro Woche vaginal penetriert; dies gegen ihren erkennbaren Widerstand (Weinen, Wegstossen, Kratzen, und Bitten, damit aufzuhören) und unter Anwendung von physischer Gewalt (Einsatz seines Körpergewichts, Fixierung der Knie der Privatklägerin, Festhalten der Arme und Handgelenke und Auseinanderdrücken der Beine).