17. Subsumtion Auch für die Subsumtion kann vorab auf die korrekten und sorgfältigen Erwägungen in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung verwiesen werden (S. 58 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 616 f.). 17.1 Subsumtion gemäss Ziff. I.1.1. und I.1.2. der AKS Dem Beweisergebnis folgend hat der Beschuldigte die Privatklägerin einige Monate nach Beginn der Beziehung bis zu deren Ende (unter Berücksichtigung der Verjährung damit ungefähr im Zeitraum von Mitte Februar bis Ende Juli 2008) ungefähr einmal pro Woche vaginal penetriert;