Der Vorfall vom 8. Juni 2009 wurde als der Vorfall umschrieben, bei welchem der Beschuldigte die Privatklägerin am Arm packte, die Wohnungstüre abschloss und den Schlüssel abzog, sie alsdann rücklings aufs Bett warf und dort mit seiner überlegenen Körperkraft über sie kam, ihr die Beine auseinander drückte und mit seinem Penis in ihre Vagina eindrang. Der Beschuldigte tat dies im Bewusstsein darum, dass die Privatklägerin mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war, nachdem sie ihm ihre Ablehnung zunächst verbal und dann auch mittels körperlicher Gegenwehr (durch Wegstossen mit den Füssen und Knien sowie Zufügen einer Biss-