47 Gemäss Beweisergebnis hat der Beschuldigte die Privatklägerin einige Monate nach Beginn ihrer Beziehung bis zu deren Ende, d.h. in der Zeit von ca. April 2007 bis im Sommer 2008, ungefähr einmal pro Woche gegen ihren erkennbar verbal und körperlich (durch Wegstossen mit Händen, Füssen und Knien) geäusserten Widerstand vaginal penetriert. Dabei legte er sich mit seinem Körpergewicht auf sie, fixierte mit seinen Schienbeinen ihre Knie, hielt mit seinen Händen ihre Arme und Handgelenke fest und drückte ihr die Beine auseinander (Ziff. I.1.1. AKS).