15.4 Gesamtwürdigung Vorliegend konnte sich die Kammer sowohl aus den Akten als auch aus den direkten Befragungen der Privatklägerin und des Beschuldigten ein Gesamtbild verschaffen. Auf den ersten Blick liegen zwar durchaus Argumente vor, die gewisse Zweifel am Vorliegen der angeklagten Sachverhalte offenlegen, namentlich die Fortführung der Beziehung durch die Privatklägerin trotz der geltend gemachten Übergriffe und deren Einzug in die Hausgemeinschaft des Beschuldigten. Es wurde aber bereits einlässlich begründet, dass auch für hierfür Gründe vorliegen, welche