Angesichts des langen Zeitablaufs, der schlechten gesundheitlichen Verfassung des wenig wortgewandten Beschuldigten und des für ihn natürlich überraschenden Auftretens dieser schwerwiegenden Anschuldigungen, erscheint es jedoch heikel, aus verschiedenen kleineren Auffälligkeiten oder einer etwas unbedarften Ausdrucksweise etwas zu seinen Ungunsten abzuleiten. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Aussagen des Beschuldigten die Vorwürfe weder zu widerlegen noch zu entkräften vermögen.